Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://landesverwaltung-nrw.pendlerportal.de des Landes NRW vertreten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit der BITV
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Internetseite https://landesverwaltung-nrw.pendlerportal.de wurde vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT des Landesbetriebs IT.NRW einem Barrierefreiheitstest unterzogen und nach den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) konform eingestuft. Dies bedeutet, dass keine Prüfschritte im Test als nicht oder nur teilweise erfüllt angesehen wurden. Der Test fand im August 2020 statt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir können nicht ausschließen, dass einzelne Elemente der Website nach wie vor nicht barrierefrei sind. Sollte Ihnen dies auffallen, bitten wir um Verzeihung und um Verständnis. Bei einem umfangreichen System können sich einzelne Fehler einschleichen, die noch nicht entdeckt worden sind. Die bestehenden Barrieren können Sie uns allerdings gerne über das eigens dafür eingerichtete Kontaktformular anzeigen. Hier können Sie auch Fragen und Anmerkungen zum Thema Barrierefreie IT an uns richten.
Bitte beachten Sie, dass einige Elemente des Pendlerportals der Landesverwaltung NRW nicht barrierefrei gestaltet werden können. Dies trifft beispielsweise auf das Anzeigen des Fahrtweges in einem Kartensystem zu. Diese Elemente dienen allerdings der reinen Illustration und schränken die Funktionen der Nutzenden in keiner Weise ein.
Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da auch in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Kontaktaufnahme mit dem LANUV keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW erreichen Sie per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.Oktober 2021 erstellt und hat derzeit noch keine Überarbeitung erfahren.