Hilfe-Center des Pendlerportals

Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen:



  • Wie kann ich mich anmelden?

    Um Angebote einstellen zu können und Kontakt zu potentiellen Fahren sowie Mitfahren aufnehmen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich. Sie werden hierum gebeten, sobald eine Anmeldung relevant wird. Grundsätzlich können Sie sich auch über den Button „Anmeldung“ registrieren. Sie erhalten nach der Registrierung eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse, damit Sie die Registrierung endgültig bestätigen können. Dies ist nötig, um Missbrauch zu verhindern und dient der Sicherheit aller Teilnehmer. Es werden bei der Registrierung nur wenige Daten abgefragt. Sie bleiben für andere Pendlerportal-Nutzer durch ein Pseudonym anonym. Ihre persönlichen Daten werden nur öffentlich sichtbar, wenn Sie dies ausdrücklich angeben. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte! Sie können Ihre Daten jederzeit löschen, wenn Sie das System nicht länger nutzen möchten.

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  • Wie gebe ich eine Anzeige auf?

    Auf der Startseite des Pendlerportals sehen Sie den Menüpunkt „Angebot einstellen“. Es öffnet sich die Abfrageseite, auf der Sie Start und Zielort, Ihre Fahrtzeiten angeben sowie weitere Einstellungsmöglichkeiten nutzen können. Am Ende der Seite klicken Sie auf den Button "Angebot einstellen". Sie werden dann gebeten, sich anzumelden. Sollten Sie beim Pendlerportal noch nicht registriert sein, können Sie dies an dieser Stelle nachholen. Die Registrierung ist einfach und fragt nur wenige Daten ab. Diese werden nicht für andere Nutzer sichtbar, soweit Sie dies nicht explizit wünschen. Es ist lediglich Ihr Pseudonym zu sehen. Sie können Ihre Daten jederzeit wieder löschen lassen. Ihr Angebot wird nach der Registrierung vom System geprüft und Sie erhalten eine E-Mail zur Freischaltung Ihres Accounts und Ihres Angebotes. Suchende können im Anschluss über das Pendlerportal Kontakt zu Ihnen aufnehmen, ohne Ihre E-Mailadresse oder andere Daten von Ihnen zu kennen. Sie entscheiden daher stets selbst, wem Sie Ihre persönlichen Daten bekanntgeben.

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  • Wie kann ich Anzeigen suchen?

    Auf der Startseite des Pendlerportals können Sie direkt mit der Suche loslegen. Geben Sie die gewünschten Start- und Zielorte sowie Ihre Fahrtzeiten ein. Am Ende der Seite klicken Sie auf den Button "Ergebnisse anzeigen". Es werden alle Angebote angezeigt, die Ihrer Suchanfrage ähnlich sind. Sollten Sie kein passendes Angebot finden, können Sie unter „Angebot einstellen“ eine eigene Fahrt anbieten. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich. Diese ist mit wenigen Schritten möglich. Sie bleiben anonym. Ihre persönlichen Daten sind nicht öffentlich sichtbar, soweit sie dies nicht explizit wünschen.

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  • Ich suche eine Fahrgemeinschaft, wie gehe ich am besten vor?

    "Wer suchet, der findet", das gilt auch für das Pendlerportal. Es ist zweckmäßig immer zuerst zu suchen, ob bereits ein passendes Angebot existiert, bevor Sie selbst ein eigenes Angebot einstellen. Denn nur so ist sichergestellt, dass die bereits vorhandenen Angebote in den Suchprozess eingebunden werden. Erst wenn sich kein passendes Angebot findet, sollten Sie ein eigenes Angebot einstellen. Sonst kann es passieren, dass es zwei Angebote auf Ihrer Strecke gibt, aber keiner weiß von dem jeweils anderen.

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  • Kann ich auch in andere Bundesländer fahren?

    Sie können Fahrgemeinschaften deutschlandweit suchen oder anbieten; aus grenznahen Kreisen und Städten auch in das benachbarte Ausland. Je weiter die Strecke jedoch wird, desto geringer sind die Chancen, einen Mitfahrer zu finden. Die Trefferchance, passende Angebote zu finden, hat sich mit unserem Relaunch 2013 signifikant erhöht. Es werden automatisch Zwischenziele definiert, die es ermöglichen, dass Mitfahrer auch innerhalb der Strecke zusteigen können.

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  • Kostet die Vermittlung etwas?

    Die Vermittlung von Fahrgemeinschaften über das Pendlerportal ist ein kostenloser Service des Landkreises für seine Bürger.

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  • Bin ich während der Fahrt versichert?

    Unabhängig von der Kaskoversicherung sind Fahrgemeinschaften von Arbeitnehmern über die gesetzliche Unfallversicherung und von Beamten über die Unfallfürsorge abgesichert, wenn es auf dem Arbeitsweg zu einem Unfall kommt. Dies gilt bei Fahrten von und zur Arbeit. Umwege, die gemacht werden, um Arbeitskollegen/-kolleginnen einzusammeln oder nach Hause zu fahren, sind grundsätzlich ebenfalls geschützt. Bei Umwegen, die nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen und aus rein eigenwirtschaftlichen Interessen gemacht werden, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

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  • Ich habe Probleme mit meinem Fahrer/Mitfahrer!

    Bei dieser Frage können wir Ihnen nicht helfen! Das Pendlerportal ist lediglich ein Angebot zur Vermittlung von Fahrgemeinschaften. Wenn sich einer der Teilnehmer nicht an die vereinbarten Spielregeln hält oder Sie sich erst gar nicht auf Regeln einigen können, können wir Ihnen nur den Tipp geben, sich nochmals nach einem Fahrer oder Mitfahrer umzusehen und es erneut zu versuchen.

    Natürlich können Sie Ihren Fahrer/Mitfahrer diesbezüglich auch über unseren Nachrichtendienst kontaktieren.

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  • Was ist bei der Anmeldung / Beförderung von Kindern (0-15 Jahre) und Jugendlichen (16-18 Jahre) zu beachten?

    Kinder, die jünger als 16 Jahre sind, sind aus rechtlichen Gründen bei der Bildung von Fahrgemeinschaften über das Pendlerportal leider ausgeschlossen. Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bedarf es aus versicherungsrechtlichen Gründen einer Einverständniserklärung seitens eines Personensorgeberechtigten.

    Eine Vorlage für die Einverständniserklärung finden Sie hier.

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  • Darf ich die Fahrten in einer Fahrgemeinschaft in einem privaten KFZ steuerlich geltend machen?

    Fahrer als auch Mitfahrer können für den Arbeitsweg die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Grundsätzlich ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Umwege für das Abholen und Wegbringen der Mitfahrer werden nicht berücksichtigt. Für alle Tage, an denen man als Beifahrer in einer Fahrgemeinschaft mitfährt, kann man pro Jahr maximal 4.500 Euro geltend machen. Für die Tage, an denen man der Fahrer einer Fahrgemeinschaft ist, ist die Pauschale unbegrenzt.

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